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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Allgemeines

1. Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Abnehmern und Lieferanten (nachfolgend „Kunden“).
2. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsinhalt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen den Parteien, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

II. Angebot, Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Alle Verträge über Lieferungen und Leistungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder per Telefax erfolgten Bestätigungen. Das gilt auch für Ergänzungen und Abänderungen.
3. Wir sind berechtigt, Vertragsangebote unserer Kunden binnen zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen.
4. Menge, Qualität und Beschreibung sowie etwaige Spezifizierung der Ware entsprechen unserem Angebot (wenn es vom Kunden angenommen wird) oder der Bestellung des Kunden (wenn diese von uns angenommen wird).
5. Der Kunde hat die von uns erhaltene Auftragsbestätigung unverzüglich zu überprüfen und uns über etwaige Beanstandungen unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Für Mängel, die sich daraus ergeben, dass der Kunde diese Prüfung nicht vorgenommen hat, entfällt jegliche Gewährleistung.
6. Hinsichtlich der Genauigkeit der Bestellung trägt der Kunde die Verantwortung, und der Kunde ist dafür verantwortlich, uns jegliche erforderliche Information bezüglich der bestellten Ware innerhalb angemessener Zeit zukommen zu lassen, damit die Bestellung vertragsgemäß ausgeführt werden kann.
7. Müssen die Waren durch uns hergestellt oder sonst wie ver- bzw. bearbeitet werden und hat der Kunde hierfür eine Spezifizierung vorgelegt, hat der Kunde uns von jeglichem Verlust, Schaden, Kosten oder sonstigen Ausgaben frei zu halten, die wir zu zahlen haben oder zu zahlen bereit sind, weil sich die vertragliche Ver- oder Bearbeitung der Ware aufgrund der Spezifizierung des Bestellers als Bruch eines Patents, Copyrights, Warenzeichen oder sonstigem Schutzrecht eines Dritten herausgestellt hat.
8. Handelsübliche Abweichungen und solche, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
9. An abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln behalten wir uns das Eigentum oder Urheberrecht vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich machen oder bekannt geben, nutzen oder vervielfältigen. Er hat dieselben auf Verlangen vollständig und ohne Einbehaltung von Kopien an uns zurückzugeben.
10. Rückgaben gelieferter mangelfreier Gegenstände sind nur zulässig, wenn wir der Rückgabe vor der Rücksendung schriftlich oder durch Telefax zugestimmt haben. Die Zustimmung zur Rückgabe steht stets unter dem Vorbehalt, dass es sich bei der Rückgabe um ordnungsgemäß verpackte, unbeschädigte und verkaufsfähige Ware handelt. Für die Rückgabe derartiger mangelfreier Waren hat der Kunde an uns eine Bearbeitungsgebühr von 15% des Verkaufspreises zu zahlen. Die nicht von uns bestätigten Rückgaben gelten weiterhin als verkauft und sind vom Kunden zu bezahlen. Wir können solche Rückgaben jederzeit auf Kosten des Kunden an diesen zurücksenden.

III. Kaufpreis, Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

1. Ist nichts anderes vereinbart, verstehen sich die Preise ab unserem Lager zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht mit ein.
2. Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung sofort ohne Abzug fällig. Zahlungsziele müssen schriftlich vereinbart werden. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.
3. Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Bestimmungen des Kunden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und danach auf die jeweils älteste Forderung angerechnet.
4. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten und/oder rechtskräftig festgestellt ist. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht gem. §369 HGB gilt für den Kunden nicht.

IV. Lieferung, Gefahrübergang, Verpackung

1. Lieferfristen und -termine sowie Leistungsfristen und -termine gelten stets nur als „circa Angaben“, es sei denn, dass eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart wurde. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragte Personen oder Unternehmen.
2. Der Lauf der Liefer- und Leistungsfristen beginnt nicht vor Eingang einer etwa vereinbarten Vorauszahlung, Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Besteller seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Verwender nicht nachkommt. Liefer- und Leistungstermine verschieben sich entsprechend.
3. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Belieferung durch Vorlieferanten, Transportengpässen, Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und andere durch uns nicht zu vertretende Umstände rechtfertigen angemessene Änderungen der Liefertermine und -fristen. Der Kunde ist im Falle jeglicher Lieferverzögerung berechtigt, nach Ablauf einer von ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist, die mindestens zwei Wochen betragen muss, die Abnahme der verzögerten Lieferungen zu verweigern. Darüber hinaus stehen dem Kunden in den genannten Fällen keine Ansprüche gegen den Auftragnehmer zu.
4. Für den Fall des Leistungsverzuges oder der Unmöglichkeit der Lieferung werden dem Kunden etwa zustehende Ansprüche auf Schadensersatz dahin begrenzt, dass lediglich wegen des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens Ersatz verlangt werden kann. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit der Grund für den Leistungsverzug bzw. die Unmöglichkeit der Leistung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruht.
5. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Unternehmen auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich die Übergabe oder der Versand infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Besteller liegt, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Besteller über.
6. Soweit der Kunde zum Versand nichts bestimmt, wählen wir möglichst die günstigste Versandart (Bahn, Spedition, Post, UPS o. ä.) nach eigenem Ermessen. Lieferungen erfolgen unfrei ab hier.
7. Der Kunde trägt bei Sendungen an uns das mit dem Versand verbundene Risiko, z.B. Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei uns.
8. Der Kunde hat die Transportverpackung auf seine Kosten zu entsorgen, es sei denn, die Ware wird mit unseren Fahrzeugen angeliefert und sofort ausgepackt.

V. Gewährleistung

1. Die Ansprüche des Kunden gegen uns bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich durch diese Geschäftsbedingungen keine Abweichungen ergeben. Transportschäden an Verpackung und/oder der Ware sind auf dem Lieferschein oder Frachtbrief des anliefernden Unternehmens schriftlich festzuhalten.
2. Gewährleistungsansprüche sind schriftlich zu stellen mit Bezeichnung der zugrundeliegenden Lieferung. Kosten, die sich als Folge unbegründeter Gewährleistungsansprüche herausstellen, sind vom Käufer zu tragen.
3. Soweit eine Lieferung/Leistung mangelhaft im Sinne der gesetzlichen Vorschriften ist, sind wir nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt (Nacherfüllung). Die zu diesem Zweck anfallenden Aufwendungen tragen wir, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde und dadurch erhöhen, dass Wartungsbereiche an unseren Produkten nicht frei zugänglich sind bzw. unsere Produkte einem Einbauort nicht frei entnommen werden können. Erfüllungsort unserer Gewährleistungspflicht ist der Firmensitz des Käufers. Der infolge eines anderen Standortes bzw. durch Unzugänglichkeit darüber hinausgehende Gewährleistungsaufwand geht zu Lasten des Käufers. Der Kunde ist zur Abnahme der Nacherfüllung verpflichtet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung nur unerheblich im Sinne von §323 Abs.5 Satz 2 BGB ist.
4. Der Anspruch auf Nacherfüllung verjährt in einem Jahr. Die Ansprüche auf Minderung des Kaufpreises und die Ausübung eines Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist.
5. Zusätzlich zu V. 4. gilt folgendes: Gewährleistungsrechte und -ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Lieferung/Leistung nicht unverzüglich nach Leistungserbringung auf Schäden untersucht und uns von etwaigen Schäden unverzüglich durch schriftliche Meldung unter Angabe des genauen Sachverhalts hiervon in Kenntnis setzt. Die Regelung des §377 HGB bleibt ergänzend anwendbar.
6. Für weitergehende Ansprüche (insbesondere Schadensersatzansprüche) gilt die Haftungsbeschränkung gemäß der Ziffer VI.

VI. Haftungsbeschränkung

1. Soweit sich aus nachstehender Ziffer VI. 2. keine Abweichungen ergeben, sind über die in vorstehender Ziffer V. genannten Ansprüche hinausgehende Ansprüche (insbesondere Schadensersatzansprüche) des Kunden, gleich aus welchem Grund, ausgeschlossen.
2. Der in vorstehender Ziffer VI. 1. geregelte Haftungsausschluss gilt nicht,
2.1 für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
2.2 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung durch uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
2.3 für Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht durch uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; in diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt;
2.4 in Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der Ware für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
3. Für alle vertragstypisch vorhersehbare Schäden ist die Haftung auf einen Höchstbetrag von 1.000.000 € je Schadensfall beschränkt.
4. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
5. Wir übernehmen keine Verantwortung für Defekte der Ware, die auf eine Warenbeschreibung oder Spezifikation des Käufers zurückgeht.
6. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
7. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
8. Soweit wir nach Zeichnungen, Mustern, Modellen und Schablonen des Kunden fertigen, haften wir nur für äußere Formgebung und technische Ausführung, jedoch nicht für den vorgesehenen Verwendungszweck, auch wenn der Kunde von uns beraten wurde.
9. Für Teile, die der Kunde zur Verarbeitung anliefert, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Die gekauften Waren gehen erst dann in das Eigentum des Kunden über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der mit uns bestehenden Geschäftsverbindung erfüllt hat.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungsund Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Auf unser ausdrückliches Verlangen hat der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren, über den Standort der vermieteten Waren und über die an uns abgetretenen Forderungen zu geben, sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Ergänzend gilt folgendes:
5.1 Der Kunde ist berechtigt, die Ware in seinem ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die er aus der Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwirbt. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wird. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
5.2 Andere Verfügungen darf der Kunde nicht treffen, insbesondere die Vorbehaltsware nicht anderweitig verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.
5.3 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt in unserem Namen und Auftrag. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an den neuen Sachen das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird. Ist der Kunde kraft Gesetzes Alleineigentümer an der neuen Sache durch Verarbeitung oder Verbindung, stimmt er hiermit ausdrücklich zu, dass uns in Höhe des Rechnungswertes das Miteigentum an der neuen Sache zusteht. Der Kunde übernimmt zusätzlich die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwahrung.
6. An abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, dem Besteller zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln behalten wir uns das Eigentum oder Urheberrecht vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich machen oder bekannt geben, nutzen oder vervielfältigen. Er hat dieselben auf Verlangen vollständig und ohne Einbehaltung von Kopien an uns zurückzugeben.
7. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Soweit der Kunde dieser Aufgabe nicht nachkommt, haftet er für den entstandenen Schaden.

VIII.Sonstige Vereinbarungen

1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus vertraglichen Beziehungen Oldenburg. In diesem Fall haben wir jedoch das Recht, auch am für den Kunden zuständigen Gericht zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Sitz.
4. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
5. Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass die Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert werden und wir uns das Recht vorbehalten, einem Kreditversicherer die für die Kreditversicherung erforderlichen Daten zu übermitteln. Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten für eigene Geschäftszwecke finden Sie im Dokument „Datenschutz und Bonitätsauskunft“.

Stand: Mai 2018